Jahresabschluss
Wir bieten ihnen, als Ihr Steuerberater, die Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen nach deutschem Handelsrecht sowie nach deutschem Steuerrecht an. Wir bieten nicht die Erstellung von Jahresabschlüssen nach internationalen Regelwerken wie z. B. IFRS an. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung können Sie auch in Englischer Sprache erhalten. Daneben erhalten Sie von uns auch Auswertungen über das Anlagevermögen.
Auf besonderen Wunsch fertigen wir auch ausführliche Erläuterungsberichte oder Geschäftsberichte hierzu. Der Inhalt und Umfang dessen ist gesondert zu vereinbaren.
Bei Personengesellschaften hält das Steuerrecht Besonderheiten parat. Dies sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen die wir ebenfalls für Sie anfertigen.
Die Übermittlungen der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) bzw. Übermittlungen an den elektronischen Bundesanzeiger werden wir gerne für Sie vornehmen.
Unsere selbstbuchenden Mandanten können über uns selbstverständlich alle Programme der DATEV beziehen, wie beispielweise:
sowie die entsprechenden Seminare der DATEV über uns buchen.