Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Eine Schenkung ist eine Zuwendung unter Lebenden und eine Erbschaft eine Schenkung von Todes wegen.
Wir fertigen, als Steuerberater, in Ihrem Auftrag die entsprechenden Steuererklärungen, wenn Sie eine Schenkung leisten oder annehmen. Das gleich gilt natürlich auch im Erbfalle.
Im Idealfall wird von Ihnen vor der Schenkung bereits eine Beratung in Anspruch genommen, denn im Nachhinein lassen sich die geschaffenen Tatsachen nicht mehr steueroptimal beeinflussen. Gerade bei der Übertragung größerer Vermögen (d. h. Vermögen welches die jeweiligen Freibeträge überschreitet) ist eine rechtzeitige und umsichtige Planung der Vermögensübertragungen unseres Erachtens unabdingbar.