Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Eine Schenkung ist eine Zuwendung unter Lebenden und eine Erbschaft eine Schenkung von Todes wegen.

Wir fertigen, als Steuerberater, in Ihrem Auftrag die entsprechenden Steuererklärungen, wenn Sie eine Schenkung leisten oder annehmen. Das gleich gilt natürlich auch im Erbfalle.

Im Idealfall wird von Ihnen vor der Schenkung bereits eine Beratung in Anspruch genommen, denn im Nachhinein lassen sich die geschaffenen Tatsachen nicht mehr steueroptimal beeinflussen. Gerade bei der Übertragung größerer Vermögen (d. h. Vermögen welches die jeweiligen Freibeträge überschreitet) ist eine rechtzeitige und umsichtige Planung der Vermögensübertragungen unseres Erachtens unabdingbar.

TÜV ISO 9001

Ihr Kontakt zu uns

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 9142 4057.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Montag bis Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr.

Hier finden Sie uns

Steuerberater Walther und Arendt, Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg Gunzenhausen

Walther
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 50
91757 Treuchtlingen

zur Karte …

QuB-Zertifikat