Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wir übernehmen für Sie, als Ihr Steuerberater, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden bei uns vollständig im Haus gefertigt. Die Lohnabrechnung erstellen wir mit Lohn und Gehalt der DATEV. Eine rechtssichere Archivierung der Datenbestände erfolgt im DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Neben den eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden die Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise an die Krankenkassen und zahlreiche Meldungen an Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft und Bundesknappschaft elektronisch übermittelt. Bescheinigungen über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind ebenfalls eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Der Buchungsbeleg der Lohn- und Gehaltsabrechnungen kann auch passend für die Systeme SAP Business ByDesign und SAP Business One in elektronischem Format geliefert werden.

Die im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen von uns erstellten Auswertungen können Sie nachstehend als Muster einsehen:

Mit der interaktiven Tour erfahren Sie Aufbau und Inhalt der DATEV Lohn- und Gehaltsabrechnung und erhalten Informationen zu den einzelnen Angaben einschließlich der optionalen Bereiche.



Lohnabrechnung beim Steuerberater

Wir bieten an unabhängig von weiteren Dienstleistungen die Übernahme der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch Outsourcing der Lohnabrechnung zur Entlastung Ihrer Personalabteilung an.

Was sind die Vorteile des Outsourcings der Lohnabrechnung:

  • Keine Anschaffung einer Lohnabrechnungssoftware und keine Wartungskosten
  • Keine Anschaffungen von Hardware
  • Keine Lohnkosten
  • Keine Fort-, Aus- und Weiterbildungskosten
  • Zuverlässigkeit (Schutz vor Ausfall bei Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft)
  • Planbare monatliche Kosten
  • Keine Abhängig des Unternehmens von einzelnen "unersetzbaren" Mitarbeitern

 

 

Was kostet die Erstellung von Lohnabrechnungen durch uns?

Wir sind als Steuerberater an die Steuerberatergebührenverodnung StBVV gebunden. Diese ist komplex und lässt keine Pauschalaussagen zu.

Hier ein fiktives Beispiel für die laufende Lohnbuchhaltung, ohne Einrichtung von Lohnkonten, das heißt keine Zu- oder Abgänge von Mitarbeitern. Im Erstjahr kommt noch die Einrichtung der Lohnkonten § 34 Abs. 1 StBVV mit EUR 15,00 hinzu.

Für einen fiktiven Betrieb mit fünf Mitarbeitern bezogen auf ein Jahr, jeder der Mitarbeiter ist einmal in dem Beispielsjahr krank gewesen.

AnzahlTätigkeitEUREUR
5x12MonateFührung der Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung
§ 34 Abs. 2 StBVV
12,50750,00
7xNebenarbeiten zur Lohnbuchführung pro Meldung
  • Meldung an Rentenversicherung
  • Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
§ 34 Abs. 2 StBVV
15,00105,00
Zwischensumme855,00
Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gem. § 15 StBVV19%162,45
Gesamtsumme1.017,45

 

 

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Ihr Kontakt zu uns

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 9142 4057.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Montag bis Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr.

Hier finden Sie uns

Steuerberater Walther und Arendt, Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg Gunzenhausen

Walther
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 50
91757 Treuchtlingen

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